1909 Universität Leipzig

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Medailleur/in
Dr. Johann Joseph Max Lange

Vorderseite
sitzender männlicher Akt in Halbfigur und Denkerpose mit angewinkeltem Arm und übereinandergeschlagenen Beinen nach links, das bärtige Kinn auf die linke Hand gestützt.
Rückseite
UNIVERSITAS STUDII LIPSIENSIS
MCCCCIX
MCMIX. in der Mitte das Wappen der Leipziger Universität mit den beiden Schutzpatronen St. Laurentius und St. Johannes, darüber eine seitlich von zwei männlichen Aktfiguren gehaltene Blumengirlande; links unten seitlich signiert: Max Lange Leipzig.

Datierung
1909

Material
Bronze
Durchmesser
98.50 mm

Literatur
M. Schöder, „Die Gründungsjubiläen der Universität Leipzig und ihre Darstellung auf Medaillen von 1709 bis 2009 : ein numismatischer Beitrag anlässlich des 600-jährigen Universitäsbestehens. Leipziger Universitätsjubiläen auf Medaillen. Schriften aus der Universitätsbibliothek ; 28“. Univ.-Bibl., Leipzig, 2012.
M. Heidemann, „Medaillenkunst in Deutschland von 1895 bis 1914. Studien zur sogenannten Wiederbelebung der Medaillenkunst in Deutschland um die Jahrhundertwende. Die Kunstmedaille in Deutschland ; 8“. DGMK, Berlin, 1998.

Bemerkung
"Die Reduktion des Modells sowie die Prägung von 21 Exemplaren in Silber und 900 Exemplaren in Bronze erfolgte durch die Prägeanstalt Glaser & Sohn in Dresden. An den König von Sachsen und den deutschen Kaiser wurden in Gold gegossene Exemplare vergeben, in Silber gegossene Exemplare erhielten der Rektor und die Dekane der Universität. Die Plakette wurde u.a. an alle Teilnehmer des vom sächsischen König aus Anlaß des Jubiläums am 31.7. auf der Albrechtsburg in Meißen gegebenen Festbanketts vergeben. Bei der Person des 'Denkers' auf der Vorderseite soll es sich um den damaligen Dekan der Philosophischen Fakultät der Universität handeln. [...] Aus Anlaß des Leipziger Universitätsjubiläums kam es auch zur Ausgabe einer Gedenkmünze in Silber mit den Bildnissen von Gründer und aktuellem Prorektor zu den Nominalen von zwei und fünf Reichsmark." (Martin Heidemann, Medaillenkunst 1998, S. 281)



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